Pumpenabnahme

Damit Auftraggeber sicher sein können, dass ihre Pumpe die vom Hersteller garantierten Kennwerte erfüllt, werden diese im Rahmen einer Pumpenabnahme nachgewiesen. Als Grundlage für den sogenannten technischen Abnahmeversuch dient der Liefervertrag. Hier sind nicht nur technische Garantien und Größen festgelegt. Auftraggeber und -nehmer legen darin auch fest, wo, wann, in welchem Umfang und zu welchen Kosten der Abnahmeversuch stattfindet. Für die Durchführung kommen als Ort das Pumpenprüffeld des Herstellers oder einer neutralen Stelle in Frage oder gegebenenfalls die Pumpenanlage des Auftraggebers.

Bevor der Abnahmeversuch stattfinden kann, definieren Auftraggeber und Pumpenhersteller die Abnahmeregeln und einigen sich über verschiedene Fragen, etwa, welche Messunsicherheiten beim Abnahmeversuch zulässig sind, mit welcher Drehzahl gefahren werden soll oder wie beispielsweise bei einem Über- oder Unterschreiten des garantierten Wirkungsgrads zu verfahren ist. Die DIN 1944 beschreibt feste Grundlagen für Abnahmeversuche bei Kreiselpumpen.

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