Inbetriebnahme

Als Inbetriebnahme wird die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Maschine bezeichnet. Die Inbetriebnahme wird auch in der Maschinenrichtlinie definiert.
Was muss bei der Inbetriebnahme einer Pumpe beachtet werden?

Eine Maschine – etwa eine Pumpe – darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass sie allen relevanten Richtlinien entspricht. Je nach Land der Inbetriebnahme müssen auch die landesentsprechenden Konformitätserklärungen und Kennzeichnungen beachtet werden.

Neben der Pumpe selbst müssen auch die mit ihr in Verbindung stehenden Komponenten einbezogen werden. Dazu gehört etwa der Motor, aber auch das Fundament. Betreiber müssen die Pumpe unter anderem auf Schäden überprüfen und sicherstellen, dass das Personal eine technische Einweisung zu Funktion und Handhabung erhalten hat.

Hat die Pumpe den Betrieb aufgenommen, muss sie überwacht und in regelmäßigen Abständen gewartet  werden. Pumpenhersteller machen Vorgaben zu ordnungsgemäßen Wartungsintervallen und übernehmen bei Bedarf auch die Wartung.

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