Immission

Definition: Immission (von lateinisch immittere = „hineinschicken“) wird im Umweltrecht als Begriff für jedes Einwirken auf die Umwelt verwendet und umfasst das Einwirken von Schmutz, aber auch Lärm, Strahlung und andere Einflüsse.

Im industriellen Umfeld hat diese Einwirkung von Störfaktoren Einfluss auf den Mensch und die Umwelt. Für jegliche Immissionen gelten daher Grenzwerte und Richtwerte, die gewährleisten sollen, dass schädliche Wirkungen auf Menschen, Boden, Luft und Wasser, Tiere und Pflanzen ausbleiben. Beispiele für potenziell schädliche Immissionen sind

  • Luftverschmutzung,
  • Lärm,
  • Erschütterungen,
  • Strahlung und
  • Chemikalien.

Immissionsrelevante Eigenschaften von Pumpen können vor allem das Betriebsgeräusch und Leckagen sein. So muss beim Betrieb von Pumpanlagen beispielsweise dem Lärmschutz Rechnung getragen werden; fördern Pumpen giftige Medien, muss sichergestellt sein, dass Leckagen auf ein Minimum reduziert werden und austretende Flüssigkeiten nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen können.

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