Explosionsschutz / Ex-Zonen
Explosionsgefährdete Bereiche sind in unterschiedliche Gefahrenzonen eingeteilt. Je höher die Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre, desto höhere Anforderungen werden an die Betriebsmittel gestellt, um beispielsweise das Entstehen von Funken oder heißer Oberflächen zu verhindern.
Pumpen, die in Ex-Zonen eingesetzt werden, müssen nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Zündquelle entsteht und ein sicherer Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen gewährleistet ist. Die Auswahl hängt dabei von:
- der Zone (0/1/2 oder 20/21/22),
- der Gerätegruppe (z. B. I für Bergbau, II für Industrie),
- und der Temperaturklass ab.
Nach ATEX und der Kennzeichnung wird bei der Einteilung von Ex-Zonen zwischen Bereichen mit Gasen/Dämpfen sowie mit Stäuben unterschieden:
Ex-Zonen für Gase, Dämpfe, Nebel
- Zone 0: Ständige, lang andauernde oder häufige Explosionsgefahr.
Beispiel: Inneres eines Tanks, der mit brennbaren Flüssigkeiten gefüllt ist. - Zone 1: Gelegentlich auftretende Explosionsgefahr im Normalbetrieb.
Beispiel: Umgebung von Flanschverbindungen oder Pumpengehäusen, die mit brennbaren Medien arbeiten. - Zone 2: Normalerweise keine Explosionsgefahr oder nur kurzzeitig.
Beispiel: Umgebung von Rohrleitungen oder Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, sofern keine Leckagen auftreten.
Ex-Zonen für Stäube
- Zone 20: Ständige, lang andauernde oder häufige Staubatmosphäre.
Beispiel: Inneres von Silos oder Mühlen. - Zone 21: Gelegentlich auftretende Staubatmosphäre im Normalbetrieb.
Beispiel: Umgebung von Schüttstellen, Filteranlagen oder Förderern. - Zone 22: Normalerweise keine Staubatmosphäre oder nur kurzzeitig.
Beispiel: Staubablagerungen in der Nähe von Sackabfüllanlagen.
