Der Begriff ATEX verweist auf die so bezeichneten Richtlinien der Europäischen Union. Diese betreffen Produkte einerseits und den Betrieb andererseits. Die Bezeichnung rührt von der französischen Bezeichnung Atmosphères Explosibles her, also explosionsfähige Atmosphären. Die Direktiven betreffen somit den Explosionsschutz. Als EU-Richtlinien müssen sie von allen Mitgliedsstaaten in national geltendes Recht umgesetzt und als solches angewendet werden.
Konkret legen die Regeln das Inverkehrbringen und Betreiben von Produkten in explosionsgefährdeten Bereichen fest und dienen dem Schutz von Personen, die in diesen Bereichen arbeiten, durch Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Die Richtlinie wurde ursprünglich 1994 noch durch die Europäische Gemeinschaft als Vorgängerin der EU veröffentlicht. 2014 erschien sie in einer Neufassung.
Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU betrifft Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, die Atex-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG bestimmt die Mindestvorschriften für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Arbeitnehmern, die eine explosionsfähige Atmosphäre im Betrieb gefährden kann.